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Fristverlängerung bei der Steuererklärung
- Antrag auf Fristverlängerung bei der Einkommensteuererklärung -
von der Unternehmens- und Steuerberatung Fuchs
Thema:
Nicht jeder Bürger ist
verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung
abzugeben. Vor allem Arbeitnehmer sind
von dieser Verpflichtung befreit. Für
diejenige, die eine Einkommensteuererklärung
abgeben müssen, muss diese bis zum
Ende des zweiten auf den Veranlagungszeitraum
folgenden Kalenderjahres (also für
2007 bis 31.12.2009) abgegeben werden.
Für alle anderen, die der sog. Pflichtveranlagung
unterfallen, muss gem. § 149 Abs.
2 der Abgabenordnung (AO) die Einkommensteuer
bis zum 31.05. für das vorangegangene
Jahr bei dem zuständigen Finanzamt
eingereicht werden (für 2008 bis
31.05.2009).
Die Abgabefrist kann jedoch von den Finanzbehörden verlängert
werden (§ 109 AO). Wird der Antrag auf Fristverlängerung
entsprechend begründet, räumen die Finanzbehörden
regelmäßig eine Fristverlängerung für die
Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum 30.09. ein,
seit 2006 generell bis zum 31.12. des nächsten Jahres. Dieses
Musterschreiben beantragt die genannte Fristverlängerung
entsprechend der heutigen Rechtsprechnung.
Inhaltsverzeichnis:
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| Sie
erhalten |
1
x Musterschreiben (Antrag) und
1 x Kurz-Ratgeber |
| Anzahl
Dateien: |
1 |
| Anzahl
Seiten: |
5 |
| Anzahl
Wörter: |
919 |
| Seitenformate: |
A4
- Deutsche Sprache |
| Dateiformate: |
142kB
- (.rtf)
und (.pdf) |
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