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Aufhebung
des Verspätungszuschlags beim Finanzamt
- Antrag zur Aufhebung der Verspätungszuschlags mit
mehreren Gründen -
von der Unternehmens- und Steuerberatung Fuchs
Thema:
Nach § 152 der Abgabenordnung
(AO) kann das Finanzamt gegen denjenigen,
der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer
Steuererklärung nicht oder nicht
fristgemäß nachkommt, einen
Verspätungszuschlag festsetzen.
Von der Festsetzung ist abzusehen, wenn das Versäumnis entschuldbar
erscheint bzw. ein bereits festgesetzter Verspätungszuschlag
ist aufzuheben, wenn dem Finanzamt die Ent schuldbarkeit, etwa
durch dieses Musterschreiben, bekannt wird.
Inhaltsverzeichnis:
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| Sie
erhalten |
1
x Musterschreiben (Antrag) und
1 x Kurz-Ratgeber |
| Anzahl
Dateien: |
1 |
| Anzahl
Seiten: |
4 |
| Anzahl
Wörter: |
761 |
| Seitenformate: |
A4
- Deutsche Sprache |
| Dateiformate: |
141kB
- (.rtf)
und (.pdf) |
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