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Was
hat sich in Deutschland im Hinblick
auf Steuer, Finanzen,
Recht und Arbeit zum 01.01.2007
geändert? Eine ganze Menge
sogar.
In
diesem Überblick
haben wir die Neuerungen mit
dem Fokus für Arbeitnehmer
aufgelistet:
Mehrwertsteuer
(Umsatzsteuer)
Zum
01.01.2007 wurde der
Steuersatz
von 16% auf 19 % angehoben.
Der Ermäßigter
Steuersatz liegt weiterhin
bei 7 % (Bücher,
Lebensmittel).
Entfernungspauschale
(auch Pendlerpauschale genannt)
Zum 01.01.2007
wurde die
Entfernungspauschale für
Arbeitnehmer von 0,30 € für
jeden Entfernungskilometer
(ab 0 km) auf 0,30 € für
jeden Entfernungskilometer
ab 20 km verändert.
Ein Entfernungskilometer
beschreibt die Entfernung
der
einfachen Strecke, z.
B. nur die Hinfahrt.
Maximal können
4.500,00 € Euro
pro Jahr geltend gemacht
werden.
Dies gilt auch für
Bahn- und Busfahrten,
auch wenn die teuerer
sind. Damit kommen
Pendler erst ab
dem 34. Kilometer
und 230 Arbeitstagen
auf Ihre Kosten,
da die jährliche
Werbungskostenpauschale
920,00 € beträgt.
Im
folgenden zeigen wir zwei
Beispiele für
die neue und alte Pendlerpauschale:
Beispiel 1:
Fahrtstrecke zwischen Arbeit und Arbeitsplatz 45 km:
bis 01.01.2007: 45 km * 0,30 € = 13,50 €
ab 01.01.2007: (45 km – 20 km) * 0,30 € = 4,50 €
Fazit: Bei 230 Arbeitstagen
beträgt die Pauschale 2006: 3105,00 € und
2007: 1035,00 €. Das ist eine Differenz von: 2070,00 €,
die abgezogen werden darf.
Beispiel 2:
Fahrtstrecke zwischen Arbeit und Arbeitsplatz 18 km:
bis 01.01.2007: 18 km * 0,30 € = 5,40 €
ab 01.01.2007: (18 km – 20 km) * 0,30 € = 0,00 €
Fazit: Bei 230 Arbeitstagen
beträgt die Pauschale 2006: 1242,00 € und
2007: 0,00 €. Das ist eine Differenz von: 1242,00 €,
die abgezogen werden darf.
Weitere Regelungen zur Entfernungspauschale:
Mitfahrer erhalten
diese Entfernungspauschale ebenso wie
Fahrer. Nur Arbeitnehmer, die im Firmenbus
zur Arbeit fahren, erhalten die Pendlerpauschale
nicht.
Firmenautos:
Für
Fahrer von Firmenautos dürfen
die ersten 20Km nicht mehr
als Werbungskosten geltend
gemacht werden.
Tipp 1:
Das Finanzamt muss Kosten
für den Arbeitsweg
die über dem Maximalwert von 4.500,00 € /
Jahr liegen akzeptieren,
wenn dies durch Aufzeichnungen
(Tankquittungen,
Fahrtenbuch, etc.) belegt
werden kann.
Tipp 2:
Der Arbeitnehmer ist nicht
mehr gezwungen den kürzesten
Arbeitsweg zur Arbeit zufahren und
ihn in der Steuererklärung anzugeben,
wenn ein verkehrsgünstigerer Weg
(Zeitfaktor!) möglich
ist.
Arbeitgeber-Fahrtkostenzuschüsse für
die ersten 20Km sind nun
voll lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig.
Erst ab
dem 21km darf die Pendlerpauschale
pauschal versteuert werden.
Tipp 3:
Ein Gutschein für Benzin und Diesel vom Arbeitgeber
oder ein Jobticket für den öffentlichen
Nahverkehr mit maximal 44,00€ /
Monat ist nicht lohnsteuer-
und sozialabgabenpflichtig.
Behinderte Arbeitnehmer mit
mind. 70% Behinderungsgrad
oder 50% mit Merkzeichen „G“ bzw. „aG“ können
wie bisher ab dem 1.
Kilometer die Entfernungspauschale
steuerlich geltend
machen.
Steuerlicher
Abzug in Euro in 2006 und
2007
bei 230 Arbeitstagen:
| Entfernungskilometer |
Abzug
2006 |
Abzug
2007 |
| |
|
|
| 1 |
69 |
0 |
| 5 |
345 |
0 |
| 10 |
690 |
0 |
| 15 |
1.035 |
0 |
| 20 |
1.380 |
0 |
| 25 |
1.725 |
345 |
| 30 |
2.070 |
690 |
| 35 |
2.415 |
1.035 |
| 40 |
2.760 |
1.380 |
| 45 |
3.105 |
1.725 |
| 50 |
3.450 |
2.070 |
| 55 |
3.795 |
2.415 |
| 60 |
4.140 |
2.760 |
| 65 |
4.485 |
3.105 |
| 70 |
4.830 |
3.450 |
| 75 |
5.175 |
3795 |
|
Vergleichstabelle
Pendlerpauschale
für 2006 und
2007
Tipp
4:
Da
diese
neue
Regelung
strittig
ist,
haben
Lohnsteuervereinigungen
und
weitere
Gruppen
angekündigt
dagegen
vorzugehen.
Evtl.
kann
sich
an
der
neuen
Entfernungspauschale
und
deren
Handhabung
im
Laufe
2007/2008
noch
einiges ändern.
Sammeln
und
behalten
Sie
alle
Belege vorerst!
Arbeitslosenversicherung
Zum
01.01.2007 wurde
der Satz von
6,5% auf
4,2 % gesenkt.
Arbeitszimmer
Die
Möglichkeit
der
steuerlichen
Absetzbarkeit
des Arbeitszimmers
wurde gestrichen.
Spitzensteuersatz
(Reichensteuer)
Für Jahreseinkommen über
250.000,00 € (Ledige)
und über 500.000,00 € (Verheiratete)
wurde
der Spitzensteuersatz
von 42%
auf 45%
ab dem
01.01.2007
angehoben.
Elterngeld
Ab
dem 01.01.2007
wurde das Elterngeld
eingeführt
und
ersetzt das Erziehungsgeld. Weitere
Informationen
finden Sie hier.
Rentenversicherung
Zum
01.01.2007 wurde
der Satz von 19,5%
auf
19,9 % angehoben.
Infotipp: Um
weitere Informationen zum Thema:
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