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Was
hat sich in Deutschland im Hinblick
auf Steuer, Finanzen,
Recht und Arbeit zum 01.01.2008
geändert? Eine ganze Menge
sogar.
In
diesem Überblick
haben wir die Neuerungen mit
dem Fokus für Arbeitnehmer
aufgelistet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird neu geregelt. Die Bewertung wird sich
zukünftig bei allen Vermögensarten am Verkehrswert orientieren. Die
Freibeträge werden erhöht und auch die Steuersätze werden sich ändern.
Außerdem werden besondere Verschonungsregeln für die Übertragung
von Betriebs- und fremdvermietetes Wohnimmobilienvermögen gelten. Für
Erbfälle im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum Inkrafttreten im Jahr 2008
ist ein Wahlrecht vorgesehen. Das neue Gesetz wurde jedoch noch nicht verabschiedet.
Altersvorsorgeaufwendungen
Altersvorsorgeaufwendungen sind bis zu einer Höhe von 20.000/40.000 Euro
(ledig/verheiratet) im Jahr steuerlich absetzbar, wobei aber eine Übergangsregelung
zur Anwendung kommt. Danach waren im Jahr 2005 zunächst 60 Prozent absetzbar.
Der Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 der
Höchstbetrag erreicht ist. Für das Jahr 2008 beträgt der anteilige
Höchstbetrag 66 Prozent (2007: 64 Prozent), also 13.200 bzw. 26.400 Euro.
Riester-Rente
Im Jahr 2008 steigt auch die Altersvorsorgezulage der Riester-Rente. Für
Ledige beträgt die Zulage dann 154 Euro, für Verheiratete 308 Euro
und für jedes Kind 185 Euro. Für jedes Kind der Zulageberechtigten,
das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhöht sich die Kinderzulage
auf 300 Euro im Jahr. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug beträgt
im Jahr 2008 2.100 Euro.
Rürup-Rente
Durch die Nachbesserungen bei der steuerlichen Förderung von privaten Basisrentenverträgen,
die
so genannte Rürup-Rente, wirkt sich der Beitrag zur Rürup-Rente nun
ab dem ersten Euro steuermindernd
aus. Die Rürup-Rente ist vor allem für Freiberufler und Selbständige
geeignet, die nicht in
der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem berufsständischen Versorgungswerk
versichert
sind.
Übungsleiterfreibetrag
Der Übungsleiterfreibetrag wurde von 1.848 auf 2.100 Euro im Jahr angehoben.
Einnahmen in dieser Höhe können steuerfrei eingenommen werden.
Kartonlohnsteuerkarte
Die Kartonlohnsteuerkarte wird zum 1. Januar 2011 abgeschafft. Ab dann werden
die Informationen, die bisher auf der Lohnstreuerkartevermerkt sind, elektronisch übermittelt.
Spendennachweis
Der Spendennachweis wurde vereinfacht. Ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung
ist für Spenden bis zu einer Höhe von 200 Euro ausreichend.
Werbungskosten
Bei den Arbeitnehmereinkünften, Einkünften aus Kapitalvermögen,
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünfte können
selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungs-
oder Herstellungswert von bis zu 410 Euro, so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter,
weiterhin im Jahr der Abschaffung voll als Werbungskosten abgesetzt werden.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen (Monatswerte) werden bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung
in den neuen Bundesländern von 4.550 auf 4.500 Euro abgesenkt. In den
alten Bundesländern stieg der Wert um 50 Euro auf 5.300 Euro im Monat.
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Bemessungsgrundlage
bundeseinheitlich 3.600 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze beginnt bei
4.012,50 Euro. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wurde
zum 1.Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent gesenkt. Zum 1. Juli 2008 wird
auch der Beitragssatz der Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent angehoben.
Kinderlose müssen hierauf noch einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkte
bezahlen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ergab sich keine Beitragssatzänderung.
Abgeltungsteuer
Auf Kapitalerträge wird ab dem 1. Januar 2009 eine Abgeltungsteuer von 25
Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben.
Diese Steuer wird direkt von den Banken eingezogen und an das Finanzamt abgeführt.
Werbungskosten für Kapitalerträge sind künftig nur noch pauschal
in Höhe des neuen Sparerpauschbetrages von 801 bzw. 1602 Euro (ledig/verheiratet)
im Jahr berücksichtigungsfähig. Die Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne
aus beweglichen Wirtschaftsgütern entfällt, so dass Gewinne unabhängig
von der Haltefrist versteuert werden müssen.
Antragsveranlagung
Die zweijährige Frist für die Antragsveranlagung wurde abgeschafft.
Diejenigen, die freiwillig eine Einkommen-steuererklärung abgeben, haben
zukünftig genauso viel Zeit, wie diejenigen, die eine Einkommensteuererklärung
abgeben müssen (Festsetzungsfrist: 4 Jahre).
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