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Betriebsbedingte Kündigung - Was ist zu tun? - Hilfe
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Betriebsbedingte
Kündigung - Was ist zu tun?
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Die
Themen Stellenabbau, Werksschließungen
und Insolvenz sind in Zeiten
der Finanzkrise in aller
Munde. Mehr Arbeitnehmer
denn je haben Angst vor Jobverlust
und betriebsbedingter
Kündigung.
Viele Unternehmen geraten
plötzlich in Schieflage
und kommen ohne drastische
Maßnahmen nicht mehr
auf gesunde Füße.
Kosten müssen reduziert
werden, und das führt
besonders dann nicht an betriebsbedingten
Kündigungen vorbei,
wenn die Auftragsbücher
leer oder zumindest längst
nicht mehr so voll sind wie
in guten Jahren. Aber müssen
Arbeitnehmer sich ihrem Schicksal
kampflos ergeben, wenn eine
Kündigung aus betrieblichen
Gründen ins Haus steht?
Grundlage
einer jeden betriebsbedingten
Kündigung müssen
sogenannte dringende betriebliche
Erfordernisse sein, die der
Arbeitgeber im Falle einer
Kündigungsschutzklage
vor Gericht auch zweifelsfrei
belegen können muss.
Dazu gehören beispielsweise
außerbetriebliche Gründe
wie Auftragsrückgang,
Absatzschwierigkeiten oder
zu geringe Rentabilität
des Unternehmens aufgrund
zu hoher Kosten, aber auch
innerbetriebliche Gründe
wie u. a. organisatorische
Veränderungen, Einführung
neuer Fertigungsmethoden
oder Umstellung des Schichtbetriebes.
Wegfall des Arbeitsplatzes
Der bislang vom Arbeitnehmer
besetzte Arbeitsplatz entfällt
zukünftig vollständig,
d. h. er wird wegrationalisiert
und darf nicht von einem
anderen Arbeitnehmer besetzt
oder übernommen werden.
Eine reine Umbenennung
des Aufgabenbereiches,
wie es oftmals in der Praxi
vorkommt, reicht hier nicht
aus. Die Tätigkeit
muss ersatzlos gestrichen
werden.
Wechsel
auf einen anderen Arbeitsplatz
nicht möglich
Auch
wenn der eigene Arbeitsplatz
gestrichen wird, muss das
nicht zwangsläufig eine
Kündigung zur Folge
habe. Besteht die Möglichkeit,
den Arbeitnehmer an einen
gleichwertigen anderen (oder
ggfs. auch an einen nicht
gleichwertigen anderen) Arbeitsplatz
intern zu versetzten, muss
von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht werden.
In der Praxis bedeutet dieses
z. B., dass die Sekretärin
des Einkaufsleiters nicht
gekündigt werden darf,
wenn ihr Arbeitsplatz zwar
gestrichen wird, gleichzeitig
aber der Posten einer Vertriebssekretärin
neu zu besetzen ist.
Sozialauswahl
Kommen mehrere vergleichbare
Arbeitnehmer für eine
Kündigung in Betracht
(z. B. dann, wenn von fünf
gleichwertigen Arbeitsplätzen
zukünftig nur drei
weiter bestehen sollen),
muss unter den Mitarbeitern
eine Sozialauswahl getroffen
werden. Dabei werden Kriterien
wie Betriebszugehörigkeit,
Alter und Familienstand
berücksichtig. Von
der Sozialauswahl gesetzlich
ausgenommen sind Mitglieder
des Betriebsrates, Schwangere
und Schwerbehinderte.
Für Arbeitgeber ist
es in vielen Fällen äußerst
schwierig, diese Bedingungen
zu erfüllen. Eine Kündigungsschutzklage
ist deshalb oftmals von Erfolg
gekrönt und erhält
den Arbeitsplatz oder aber
erzielt zumindest die Zahlung
einer angemessenen Abfindung.
Aktiv werden schon
vor Erhalt der Kündigung?
Bevor ein Arbeitnehmer die
betriebsbedingte Kündigung
tatsächlich in Händen
hält, ist der Handlungsspielraum
begrenzt, um diese abzuwenden.
Wirkungsvolle kurzfristige
Maßnahmen wie die Erhebung
einer Kündigungsschutzklage
sind nämlich erst nach
Zugang der Kündigung
wirksam und möglich.
Aber dennoch gibt es Mittel
und Wege, um den Arbeitsplatz
zu erhalten.
-
Wer
langfristig plant,
und das möglichst
schon in wirtschaftlich
guten Zeiten,
hat zumindest in
puncto Sozialauswahl
gute Chancen, wenn
er sich von vergleichbaren
Kollegen
abhebt – und
das geht am besten
durch Fortbildungen
und Spezialisierungen.
Dann
kann der Arbeitgeber
den betreffenden
Arbeitnehmer
nämlich aus
wirtschaftlichen,
betriebstechnischen
oder anderen berechtigten
betrieblichen
Gründen bei
der Sozialauswahl
unberücksichtigt
lassen. Die Teilnahme
an Seminaren
zu Textverabeitungs-
oder Tabellenkalkulations-programmen
reicht hierzu in
aller
Regel jedoch nicht
aus. Die Devise
lautet: Je spezifischer,
relevanter und
einzigartiger,
desto besser.
-
Ist die Situation eindeutig
und wurden
personelle Veränderungen
eventuell durch den Arbeitgeber
auch schon angekündigt,
sollte der Arbeitnehmer das
Gespräch mit ihm suchen
und die Bereitschaft zum
Arbeitsplatz- und/oder Abteilungswechsel
sowie das Interesse an Fortbildungsmaßnahmen
signalisieren. Dadurch ergeben
sich nicht nur für den
Arbeitnehmer, sondern auch
für den Arbeitgeber
neue Perspektiven.
Was ist zu tun nach
Zugang der Kündigung?
-
Wenn
das Arbeitsverhältnis
gekündigt wurde,
muss innerhalb der gesetzlichen
Frist von drei Wochen
nach
Zugang der Kündigung
die Entscheidung für
oder gegen eine Kündigungsschutzklage
fallen und diese ggfs.
eingereicht werden. Verstreicht
diese
Frist ungenutzt, gilt
die Kündigung als
rechtskräftig.
Das Kündigungsschutzgesetzt
ist wirksam, wenn das
Arbeitsverhältnis
mindestens sechs Monate
ohne Unterbrechung bestanden
hat
und das Unternehmen in
der Regel mehr als zehn
Mitarbeiter
beschäftigt. Auszubildende
werden hierbei nicht
mitgezählt.
-
Die
o. g. Kriterien wie
Streichung des Arbeitsplatzes,
Versetzungsmöglichkeiten
und Sozialauswahl sollten
vom gekündigten
Arbeitnehmer selbst
kritisch beurteilt
und mit dem Rechtsanwalt
besprochen werden.
Je umfassender dieser
informiert
ist, desto
besser sind seine Argumentationsmöglichkeiten
und umso größer
die Erfolgsaussichten.
-
Sofern
es einen Betriebsrat
im Unternehmen gibt,
sollte geprüft
werden, ob dieser
vor Ausspruch der
Kündigung
angehört wurde
und der Kündigung
zugestimmt hat. Wurde
der Betriebsrat übergangen,
ist die Kündigung
unwirksam.
-
Rechtsbeistand
erhalten Arbeitnehmer
nicht
nur durch einen
selbst gewählten
Rechtsanwalt, sondern
Gewerkschaftsmitglieder
auch durch die
Anwälte
der Gewerkschaften.
-
Besteht
für die Inanspruchnahme
eines Rechtsanwaltes
keine Kostendeckung bzw.
Kostenübernahme
durch eine Rechtsschutzversicherung
oder eine Gewerkschaft,
kann je nach finanziellen
Möglichkeiten
ggfs. auch Prozesskostenhilfe
vom Staat gewährt
werden.
Eine betriebsbedingte
Kündigung
kann, muss aber nicht zwangsläufig
das Ende des Arbeitsverhältnisses
und damit verbundenen Jobverlust
bedeuten.
Infotipp: Um
weitere Informationen
zum Thema: Betriebsbedingte
Kündigung zu
erhalten, können
wir folgende Bücher
empfehlen:

Die
rechtssichere betriebsbedingte
Kündigung: Voraussetzungen,
Praxistipps und Beispiele,
Sonderfälle
|
von
Gerlind Wisskirchen,
Martina Seeliger
Dieser
Ratgeber stellt die
Voraussetzungen
einer wirksamen betriebsbedingten
Kündigung von
der Unternehmerentscheidung
bis hin zur Sozialauswahl
detailliert dar und
zeigt durch zahlreiche
Praxisbeispiele und
Praxistipps, wie
auch ein umfangreicher
Personalabbau erfolgreich
durchgeführt
werden kann. Dabei
werden insbesondere
auch die Besonderheiten
der Massenentlassungsanzeige
gegenüber der
Agentur für
Arbeit erläutert.
Die Autoren zeigen
anhand konkreter
Zahlenbeispiele,
wie trotz einer durchzuführenden
Sozialauswahl betriebswirtschaftliche Überlegungen
Berücksichtigung
finden können.
Darüber hinaus
wird jeweils auf
die neueste Rechtsprechung
hingewiesen und deren
Auswirkun-gen für
die Praxis beleuchtet.
Broschiert:
103 Seiten
Preis: € 25,00  
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Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl
|
von
Martin Quecke
Das
Handbuch zeigt,
wie der Arbeitgeber
zur richtigen Sozialauswahl
gelangt und wie
diese durch einen
Arbeitnehmervertreter
oder Betriebsrat überprüft
werden kann. Die
Darstellung stellt
den unmittelbar
kündigungsbedrohten
Arbeitnehmer in
den Mittelpunkt
und führt
von diesem Ausgangspunkt
systematisch durch
alle Prüfungsschritte
der Sozialauswahl.
Standardbegriffe
der Sozialauswahl
wie "Austauschbarkeit", "(horizontale)
Vergleichbarkeit", "Leistungsträgerauswahl" oder "Altersgruppenbildung" werden
verständlich
dargestellt und damit
praktisch umsetzbar
Broschiert:
200 Seiten
Preis: € 19,50 

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Abmahnung und Kündigung: Das Buch zur ARD Fernsehserie ARD-Ratgeber
Recht
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von
Peter Hanau,
Christoph Louven,
Matthias-Josef Zimmermann
Wer
mit einer Abmahnung
oder Kündigung
konfrontiert ist, ist
meist von der Situation überfordert.
Welche Schritte müssen
jetzt getan werden?
Welche Chancen bestehen,
sich dagegen zur Wehr
zu setzen? Das Labyrinth
aus rechtlichen Vorschriften,
tarifvertraglichen
Regelungen und Gerichtsentscheidungen
macht auch dem Juristen
den Durchblick schwer.
Der Ratgeber erklärt
anhand typischer Beispielsfälle
genau, welche rechtlichen
Hürden bei der
Abmahnung und Kündigung
zu beachten sind.
Aus
dem Inhalt: Einweisung
für Arbeitnehmer
und Arbeitgeber Sofortmaßnahmen
des Arbeitnehmers nach
einer Kündigung
Sofortmaßnahmen
des Arbeitnehmers nach Änderungskündigung
Sofortmaßnahmen
des Arbeitnehmers nach
einer Abmahnung Maßnahmen
des Arbeitgebers vor
und bei Kündigung
Kündigungsverbote
beachten Kündigungsgründe
Vorbeugende Maßnahmen
zur Verhinderung von
Kündigung.
Broschiert:
229 Seiten
Preis: € 8,90

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Die
Bewerbungs-Ratgeber-CDROM vom BERUFSZENTRUM
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