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Betriebsbedingte Kündigung - Was ist zu tun? - Hilfe
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Betriebsbedingte
Kündigung - Was ist zu tun?
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Die
Themen Stellenabbau, Werksschließungen
und Insolvenz sind in Zeiten
der Finanzkrise in aller Munde.
Mehr Arbeitnehmer denn je
haben Angst vor Jobverlust
und betriebsbedingter
Kündigung. Viele
Unternehmen geraten plötzlich
in Schieflage und kommen ohne
drastische Maßnahmen
nicht mehr auf gesunde Füße.
Kosten müssen reduziert
werden, und das führt
besonders dann nicht an betriebsbedingten
Kündigungen vorbei, wenn
die Auftragsbücher leer
oder zumindest längst
nicht mehr so voll sind wie
in guten Jahren. Aber müssen
Arbeitnehmer sich ihrem Schicksal
kampflos ergeben, wenn eine
Kündigung aus betrieblichen
Gründen ins Haus steht?
Grundlage
einer jeden betriebsbedingten
Kündigung müssen sogenannte
dringende betriebliche Erfordernisse
sein, die der Arbeitgeber im
Falle einer Kündigungsschutzklage
vor Gericht auch zweifelsfrei
belegen können muss. Dazu
gehören beispielsweise
außerbetriebliche Gründe
wie Auftragsrückgang, Absatzschwierigkeiten
oder zu geringe Rentabilität
des Unternehmens aufgrund zu
hoher Kosten, aber auch innerbetriebliche
Gründe wie u. a. organisatorische
Veränderungen, Einführung
neuer Fertigungsmethoden oder
Umstellung des Schichtbetriebes.
Wegfall
des Arbeitsplatzes
Der bislang vom Arbeitnehmer
besetzte Arbeitsplatz entfällt
zukünftig vollständig,
d. h. er wird wegrationalisiert
und darf nicht von einem anderen
Arbeitnehmer besetzt oder
übernommen werden. Eine
reine Umbenennung des Aufgabenbereiches,
wie es oftmals in der Praxi
vorkommt, reicht hier nicht
aus. Die Tätigkeit muss
ersatzlos gestrichen werden.
Wechsel
auf einen anderen Arbeitsplatz
nicht möglich
Auch wenn der eigene Arbeitsplatz
gestrichen wird, muss das
nicht zwangsläufig eine
Kündigung zur Folge habe.
Besteht die Möglichkeit,
den Arbeitnehmer an einen
gleichwertigen anderen (oder
ggfs. auch an einen nicht
gleichwertigen anderen) Arbeitsplatz
intern zu versetzten, muss
von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht werden. In
der Praxis bedeutet dieses
z. B., dass die Sekretärin
des Einkaufsleiters nicht
gekündigt werden darf,
wenn ihr Arbeitsplatz zwar
gestrichen wird, gleichzeitig
aber der Posten einer Vertriebssekretärin
neu zu besetzen ist.
Sozialauswahl
Kommen mehrere vergleichbare
Arbeitnehmer für eine
Kündigung in Betracht
(z. B. dann, wenn von fünf
gleichwertigen Arbeitsplätzen
zukünftig nur drei weiter
bestehen sollen), muss unter
den Mitarbeitern eine Sozialauswahl
getroffen werden. Dabei werden
Kriterien wie Betriebszugehörigkeit,
Alter und Familienstand berücksichtig.
Von der Sozialauswahl gesetzlich
ausgenommen sind Mitglieder
des Betriebsrates, Schwangere
und Schwerbehinderte.
Für
Arbeitgeber ist es in vielen
Fällen äußerst
schwierig, diese Bedingungen
zu erfüllen. Eine Kündigungsschutzklage
ist deshalb oftmals von Erfolg
gekrönt und erhält
den Arbeitsplatz oder aber
erzielt zumindest die Zahlung
einer angemessenen Abfindung.
Aktiv
werden schon vor Erhalt der
Kündigung?
Bevor
ein Arbeitnehmer die betriebsbedingte
Kündigung tatsächlich
in Händen hält,
ist der Handlungsspielraum
begrenzt, um diese abzuwenden.
Wirkungsvolle kurzfristige
Maßnahmen wie die Erhebung
einer Kündigungsschutzklage
sind nämlich erst nach
Zugang der Kündigung
wirksam und möglich.
Aber dennoch gibt es Mittel
und Wege, um den Arbeitsplatz
zu erhalten.
-
Wer
langfristig plant, und das
möglichst schon in
wirtschaftlich guten Zeiten,
hat zumindest in puncto
Sozialauswahl gute Chancen,
wenn er sich von vergleichbaren
Kollegen abhebt –
und das geht am besten durch
Fortbildungen und Spezialisierungen.
Dann kann der Arbeitgeber
den betreffenden Arbeitnehmer
nämlich aus wirtschaftlichen,
betriebstechnischen oder
anderen berechtigten betrieblichen
Gründen bei der Sozialauswahl
unberücksichtigt lassen.
Die Teilnahme an Seminaren
zu Textverabeitungs- oder
Tabellenkalkulations-programmen
reicht hierzu in aller Regel
jedoch nicht aus. Die Devise
lautet: Je spezifischer,
relevanter und einzigartiger,
desto besser.
-
Ist die Situation eindeutig
und wurden personelle Veränderungen
eventuell durch den Arbeitgeber
auch schon angekündigt,
sollte der Arbeitnehmer
das Gespräch mit ihm
suchen und die Bereitschaft
zum Arbeitsplatz- und/oder
Abteilungswechsel sowie
das Interesse an Fortbildungsmaßnahmen
signalisieren. Dadurch ergeben
sich nicht nur für
den Arbeitnehmer, sondern
auch für den Arbeitgeber
neue Perspektiven.
Was
ist zu tun nach Zugang der
Kündigung?
-
Wenn
das Arbeitsverhältnis
gekündigt wurde, muss
innerhalb der gesetzlichen
Frist von drei Wochen nach
Zugang der Kündigung
die Entscheidung für
oder gegen eine Kündigungsschutzklage
fallen und diese ggfs. eingereicht
werden. Verstreicht diese
Frist ungenutzt, gilt die
Kündigung als rechtskräftig.
Das Kündigungsschutzgesetzt
ist wirksam, wenn das Arbeitsverhältnis
mindestens sechs Monate
ohne Unterbrechung bestanden
hat und das Unternehmen
in der Regel mehr als zehn
Mitarbeiter beschäftigt.
Auszubildende werden hierbei
nicht mitgezählt.
-
Die
o. g. Kriterien wie Streichung
des Arbeitsplatzes, Versetzungsmöglichkeiten
und Sozialauswahl sollten
vom gekündigten Arbeitnehmer
selbst kritisch beurteilt
und mit dem Rechtsanwalt
besprochen werden. Je umfassender
dieser informiert ist, desto
besser sind seine Argumentationsmöglichkeiten
und umso größer
die Erfolgsaussichten.
-
Sofern
es einen Betriebsrat im
Unternehmen gibt, sollte
geprüft werden, ob
dieser vor Ausspruch der
Kündigung angehört
wurde und der Kündigung
zugestimmt hat. Wurde der
Betriebsrat übergangen,
ist die Kündigung unwirksam.
-
Rechtsbeistand erhalten
Arbeitnehmer nicht nur durch
einen selbst gewählten
Rechtsanwalt, sondern Gewerkschaftsmitglieder
auch durch die Anwälte
der Gewerkschaften.
-
Besteht
für die Inanspruchnahme
eines Rechtsanwaltes keine
Kostendeckung bzw. Kostenübernahme
durch eine Rechtsschutzversicherung
oder eine Gewerkschaft,
kann je nach finanziellen
Möglichkeiten ggfs.
auch Prozesskostenhilfe
vom Staat gewährt werden.
Eine
betriebsbedingte Kündigung
kann, muss aber nicht zwangsläufig
das Ende des Arbeitsverhältnisses
und damit verbundenen Jobverlust
bedeuten.
Infotipp:
Um weitere Informationen zum
Thema: Betriebsbedingte
Kündigung zu
erhalten, können wir
folgende Bücher empfehlen:

Die
rechtssichere betriebsbedingte
Kündigung: Voraussetzungen,
Praxistipps und Beispiele,
Sonderfälle
|
von
Gerlind Wisskirchen,
Martina Seeliger
Dieser Ratgeber stellt
die Voraussetzungen
einer wirksamen betriebsbedingten
Kündigung von der
Unternehmerentscheidung
bis hin zur Sozialauswahl
detailliert dar und
zeigt durch zahlreiche
Praxisbeispiele und
Praxistipps, wie auch
ein umfangreicher Personalabbau
erfolgreich durchgeführt
werden kann. Dabei werden
insbesondere auch die
Besonderheiten der Massenentlassungsanzeige
gegenüber der Agentur
für Arbeit erläutert.
Die Autoren zeigen anhand
konkreter Zahlenbeispiele,
wie trotz einer durchzuführenden
Sozialauswahl betriebswirtschaftliche
Überlegungen Berücksichtigung
finden können.
Darüber hinaus
wird jeweils auf die
neueste Rechtsprechung
hingewiesen und deren
Auswirkun-gen für
die Praxis beleuchtet.
Broschiert:
103 Seiten
Preis:
€ 25,00 

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Betriebsbedingte Kündigung
und Sozialauswahl
|
von
Martin Quecke
Das
Handbuch zeigt, wie
der Arbeitgeber zur
richtigen Sozialauswahl
gelangt und wie diese
durch einen Arbeitnehmervertreter
oder Betriebsrat überprüft
werden kann. Die Darstellung
stellt den unmittelbar
kündigungsbedrohten
Arbeitnehmer in den
Mittelpunkt und führt
von diesem Ausgangspunkt
systematisch durch alle
Prüfungsschritte
der Sozialauswahl.
Standardbegriffe der
Sozialauswahl wie "Austauschbarkeit",
"(horizontale)
Vergleichbarkeit",
"Leistungsträgerauswahl"
oder "Altersgruppenbildung"
werden verständlich
dargestellt und damit
praktisch umsetzbar
Broschiert:
200 Seiten
Preis:
€ 19,50 

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Abmahnung und Kündigung:
Das Buch zur ARD Fernsehserie
ARD-Ratgeber Recht
|
von
Peter Hanau, Christoph
Louven, Matthias-Josef
Zimmermann
Wer
mit einer Abmahnung
oder Kündigung
konfrontiert ist, ist
meist von der Situation
überfordert. Welche
Schritte müssen
jetzt getan werden?
Welche Chancen bestehen,
sich dagegen zur Wehr
zu setzen? Das Labyrinth
aus rechtlichen Vorschriften,
tarifvertraglichen Regelungen
und Gerichtsentscheidungen
macht auch dem Juristen
den Durchblick schwer.
Der Ratgeber erklärt
anhand typischer Beispielsfälle
genau, welche rechtlichen
Hürden bei der
Abmahnung und Kündigung
zu beachten sind.
Aus
dem Inhalt: Einweisung
für Arbeitnehmer
und Arbeitgeber Sofortmaßnahmen
des Arbeitnehmers nach
einer Kündigung
Sofortmaßnahmen
des Arbeitnehmers nach
Änderungskündigung
Sofortmaßnahmen
des Arbeitnehmers nach
einer Abmahnung Maßnahmen
des Arbeitgebers vor
und bei Kündigung
Kündigungsverbote
beachten Kündigungsgründe
Vorbeugende Maßnahmen
zur Verhinderung von
Kündigung.
Broschiert:
229 Seiten
Preis:
€ 8,90

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Die
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