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Blutprobe, Gewebeentnahme, Gendiagnostik und
psychologische Tests... Was darf der Arbeitgeber? |
Aktueller
Artikel
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Blutprobe
und Psychotests: Was darf der Arbeitgeber?
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Blutprobe,
Gewebeentnahme, Gendiagnostik,
psychologische Tests, die
Palette der Untersuchungen
im Rahmen von Bewerbungsverfahren
und Vorsorgeuntersuchungen
in Unternehmen ist lang.
Ob ein Arbeitnehmer gesund
ist oder kränkelt,
ist insbesondere in wirtschaftlich
schlechten Zeiten wichtig.
Wer würde da nicht
gerne das allgemeine Unternehmerrisiko
eindämmen? Schließlich
sollen die Beschäftigten
fit sein, damit sie auch
die Leistungen erbringen
können, für die
dem Unternehmen Kosten
entstehen. Während
sich die einen auf ihre
Führsorgepflicht berufen,
pocht die andere Seite
auf Persönlichkeitsrechte.
Die Frage, die es zu klären
gilt, lautet: Wie weit
gehen die Persönlichkeitsrechte
des Arbeitnehmers und wo
fängt die Fürsorgepflicht
des Arbeitgebers an?
Gesundheitscheck im Bewerbungsverfahren
Einen Pilot
mit einer Augenerkrankung
oder einen Bäcker mit
einer Mehlstauballergie einzustellen,
macht wenig Sinn. Gesundheitstest
im Rahmen eines Einstellungsverfahrens
sind deshalb in deutschen Unternehmen
durchaus üblich. In der
Regel handelt es sich einfache
Standarduntersuchungen in denen
z. B. Seh- oder Hörfähigkeit
untersucht werden. Bewerber
können Gesundheitstest
und bestimmte Untersuchungen
grundsätzlich ablehnen.
Dass sie dadurch in der Regel
die Chance auf eine Anstellung
vergeben, liegt auf der Hand:
Wer einen harmlosen Seh-
oder Fitnesstest verweigert,
darf
sich nicht wundern, keinen
Job zu bekommen.
Anders sieht die Sache bei
einem Bluttest aus: Letzterer
ist zwar mit Zustimmung des
Bewerbers erlaubt, gewährt
jedoch ganz persönliche
Einblicke in die Gesundheit
eines Menschen. Erhöhte
Cholsterinwerte beispielsweise,
gehen den Arbeitgeber nichts
an und sind für die auszuführende
Arbeit unerheblich. Deshalb
werden weder ein Softwareentwickler
noch ein Installateur in ihrer
Tätigkeit beeinträchtigt.
Tipp:
Für das Image eines
Unternehmens ist es nicht unbedingt
förderlich, die gesetzlichen
Möglichkeiten bis aufs äußerste
auszuschöpfen und durch überflüssige
Gesundheitschecks möglicherweise
ins Kreuzfeuer der Medien zu
geraten. Arbeitgeber dürfen
sich nicht wundern, wenn die
besten Jobsuchenden andere
Arbeitgeber – möglicherweise
die Konkurrenz - bevorzugen.
Exzellente Bewerber haben es
nicht nötig, sich in ihren
Persönlichkeitsrechten
einschränken zu lassen.
Berücksichtigen Sie auch
Faktoren wie Mitarbeiterzufriedenheit
und die damit verbundene Motivation
im Interesse des Unternehmenserfolges.
Wer sich gegen seine innere Überzeugung
zu einem Bluttest nötigen
lässt, wird eine Stelle
vermutlich mit äußerst
gemischten Gefühlen
antreten.
Untersuchungspflicht
für
Beschäftigte
Für Beschäftigte
ergibt sich möglicherweise
eine Untersuchungspflicht
auf der Basis von Tarifverträgen,
Betriebsvereinbarungen oder
des Arbeitsvertrages. Dann
ist die Sache klar: Verweigert
der Arbeitnehmer die Untersuchung,
hat der Arbeitgeber die Möglichkeit,
diesen abzumahnen oder ihm
zu kündigen.
Für einige Berufe ist
sogar eine ärztliche
Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben.
Das trifft zum Beispiel auf
die Lebensmittelproduktion,
Küchen, medizinische
Bereiche und bei der Personenbeförderung
(Piloten, Lokführern,
Busfahrern) zu.
Gentests sind tabu
Abschnitt
5 des Gen-Diagnostik-Gesetzes
vom 01.02.2010, regelt
unter anderem genetische
Untersuchungen
im Arbeitsleben. Einen
Gentest dürfen Arbeitgeber
gemäß § 19
GenDG weder von Bewerbern
noch von Beschäftigten
verlangen. Auch der Zugriff
auf bereits erhobene Daten
ist unzulässig. Eine
Ausnahme ist nach der Einstellung
laut § 20 GenDG nur
zulässig, wenn dies
aus Arbeitsschutzaspekten
notwendig ist und unterliegt
strengen Anforderungskriterien.
Datenschutz
Kommt es
zu einer Datenerhebung
im Falle einer medizinischen
Untersuchung, ist der Arbeitgeber
verpflichtet, die Daten
nach der sogenannten Zweckerreichung
zu vernichten. Der Zweck
gilt als erfüllt,
wenn mögliche Bedenken
im Hinblick auf die auszuführende
Tätigkeit ausgeräumt
sind. Lehnt ein Bewerber
im Anschluss an einen Gesundheitstest
eine Einstellung seinerseits
ab, müssen die Daten
ebenfalls vernichtet werden.
Fazit:
Auf der sicheren Seite
sind Unternehmen, wenn
alles was für die auszuführende
Tätigkeit von Bedeutung
ist medizinisch untersucht
und auf weitere Tests verzichtet
wird. Das erspart dem Management Ärger
und Kosten.
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