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- Ratgeber - Blutprobe, Gewebeentnahme,
Gendiagnostik und psychologische Tests... Was darf der
Arbeitgeber? |
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Blutprobe
und Psychotests: Was darf der Arbeitgeber?
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Blutprobe,
Gewebeentnahme, Gendiagnostik,
psychologische Tests, die
Palette der Untersuchungen
im Rahmen von Bewerbungsverfahren
und Vorsorgeuntersuchungen
in Unternehmen ist lang. Ob
ein Arbeitnehmer gesund ist
oder kränkelt, ist insbesondere
in wirtschaftlich schlechten
Zeiten wichtig. Wer würde
da nicht gerne das allgemeine
Unternehmerrisiko eindämmen?
Schließlich sollen die
Beschäftigten fit sein,
damit sie auch die Leistungen
erbringen können, für
die dem Unternehmen Kosten
entstehen. Während sich
die einen auf ihre Führsorgepflicht
berufen, pocht die andere
Seite auf Persönlichkeitsrechte.
Die Frage, die es zu klären
gilt, lautet: Wie weit gehen
die Persönlichkeitsrechte
des Arbeitnehmers und wo fängt
die Fürsorgepflicht des
Arbeitgebers an?
Gesundheitscheck
im Bewerbungsverfahren
Einen Pilot mit einer Augenerkrankung
oder einen Bäcker mit
einer Mehlstauballergie einzustellen,
macht wenig Sinn. Gesundheitstest
im Rahmen eines Einstellungsverfahrens
sind deshalb in deutschen
Unternehmen durchaus üblich.
In der Regel handelt es sich
einfache Standarduntersuchungen
in denen z. B. Seh- oder Hörfähigkeit
untersucht werden. Bewerber
können Gesundheitstest
und bestimmte Untersuchungen
grundsätzlich ablehnen.
Dass sie dadurch in der Regel
die Chance auf eine Anstellung
vergeben, liegt auf der Hand:
Wer einen harmlosen Seh- oder
Fitnesstest verweigert, darf
sich nicht wundern, keinen
Job zu bekommen.
Anders sieht die Sache bei
einem Bluttest aus: Letzterer
ist zwar mit Zustimmung des
Bewerbers erlaubt, gewährt
jedoch ganz persönliche
Einblicke in die Gesundheit
eines Menschen. Erhöhte
Cholsterinwerte beispielsweise,
gehen den Arbeitgeber nichts
an und sind für die auszuführende
Arbeit unerheblich. Deshalb
werden weder ein Softwareentwickler
noch ein Installateur in ihrer
Tätigkeit beeinträchtigt.
Tipp: Für
das Image eines Unternehmens
ist es nicht unbedingt förderlich,
die gesetzlichen Möglichkeiten
bis aufs äußerste
auszuschöpfen und durch
überflüssige Gesundheitschecks
möglicherweise ins Kreuzfeuer
der Medien zu geraten. Arbeitgeber
dürfen sich nicht wundern,
wenn die besten Jobsuchenden
andere Arbeitgeber –
möglicherweise die Konkurrenz
- bevorzugen. Exzellente Bewerber
haben es nicht nötig,
sich in ihren Persönlichkeitsrechten
einschränken zu lassen.
Berücksichtigen Sie auch
Faktoren wie Mitarbeiterzufriedenheit
und die damit verbundene Motivation
im Interesse des Unternehmenserfolges.
Wer sich gegen seine innere
Überzeugung zu einem
Bluttest nötigen lässt,
wird eine Stelle vermutlich
mit äußerst gemischten
Gefühlen antreten.
Untersuchungspflicht
für Beschäftigte
Für Beschäftigte
ergibt sich möglicherweise
eine Untersuchungspflicht
auf der Basis von Tarifverträgen,
Betriebsvereinbarungen oder
des Arbeitsvertrages. Dann
ist die Sache klar: Verweigert
der Arbeitnehmer die Untersuchung,
hat der Arbeitgeber die Möglichkeit,
diesen abzumahnen oder ihm
zu kündigen.
Für einige Berufe ist
sogar eine ärztliche
Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben.
Das trifft zum Beispiel auf
die Lebensmittelproduktion,
Küchen, medizinische
Bereiche und bei der Personenbeförderung
(Piloten, Lokführern,
Busfahrern) zu.
Gentests
sind tabu
Abschnitt 5 des Gen-Diagnostik-Gesetzes
vom 01.02.2010, regelt unter
anderem genetische Untersuchungen
im Arbeitsleben. Einen Gentest
dürfen Arbeitgeber gemäß
§ 19 GenDG weder von
Bewerbern noch von Beschäftigten
verlangen. Auch der Zugriff
auf bereits erhobene Daten
ist unzulässig. Eine
Ausnahme ist nach der Einstellung
laut § 20 GenDG nur zulässig,
wenn dies aus Arbeitsschutzaspekten
notwendig ist und unterliegt
strengen Anforderungskriterien.
Datenschutz
Kommt es zu einer Datenerhebung
im Falle einer medizinischen
Untersuchung, ist der Arbeitgeber
verpflichtet, die Daten nach
der sogenannten Zweckerreichung
zu vernichten. Der Zweck gilt
als erfüllt, wenn mögliche
Bedenken im Hinblick auf die
auszuführende Tätigkeit
ausgeräumt sind. Lehnt
ein Bewerber im Anschluss
an einen Gesundheitstest eine
Einstellung seinerseits ab,
müssen die Daten ebenfalls
vernichtet werden.
Fazit:
Auf der sicheren Seite sind
Unternehmen, wenn alles was
für die auszuführende
Tätigkeit von Bedeutung
ist medizinisch untersucht
und auf weitere Tests verzichtet
wird. Das erspart dem Management
Ärger und Kosten.
-
Testverfahren:
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Streßinterviews, Leistungs-
und Konzentrationstest, Psychologischer
Test
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