Sein
eigener Chef sein, die eigenen
Ideen verwirklichen und sich
den Wunsch von der Selbstständigkeit
erfüllen – das
ist der Traum vieler. In Zeiten
hoher Arbeitslosigkeit und
ständig neuer Schreckensmeldungen
über Massenentlassungen
und Werksschließungen
ist der Schritt in die Selbstständigkeit
häufig auch gleichzeitig
der Schritt aus der Arbeitslosigkeit.
Der vom Staat gezahlte Gründungszuschuss
erleichtert den Start, unterstützt
die Existenzgründung
und verringert besonders in
den ersten Monaten auch die
finanziellen Sorgen.
Der
Gründungszuschuss –
Was ist das?
Zum 1. August 2006 wurden
die bis dahin gültigen
Förderungen in Form von
Existenzgründungszuschuss
(Ich-AG) und Überbrückungsgeld
durch ein einheitliches Förderinstrument
ersetzt – den Gründungszuschuss.
Er soll die Aufnahme einer
selbstständigen, hauptberuflichen
Tätigkeit erleichtern
und gleichzeitig zur Finanzierung
des Lebensunterhaltes und
zur sozialen Absicherung dienen.
Wer
hat Anspruch auf Förderung?
Der Gründungszuschuss
wird nur unter bestimmten
Bedingungen bewilligt. Grundvoraussetzung
ist, dass der Antragsteller
arbeitslos ist. Ein direkter
Übergang von einer Beschäftigung
in eine geförderte Selbstständigkeit
ist deshalb nicht möglich.
Der Antragsteller muss nach
Sozialgesetzbuch III Anspruch
auf Arbeitslosengeld haben
oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
beschäftigt sein. Bei
Aufnahme der Selbstständigkeit
müssen außerdem
noch mindestens 90 Tage Restanspruch
auf Arbeitslosengeld bestehen.
Zusätzlich muss ein Nachweis
über die persönliche
Eignung sowie die erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten
erbracht werden. Dies kann
in Form von unternehmerischen
und fachlichen Qualifikationsnachweisen
sowie Berufserfahrung oder
Maßnahmen zur Vorbereitung
der Existenzgründung
erfolgen. Des Weiteren ist
eine Stellungnahme einer fachkundigen
Stelle erforderlich, die die
Tragfähigkeit der Existenzgründung
bescheinigt. Diese Stellungnahmen
erteilen unter anderem Industrie-
und Handelskammern, Handwerkskammern,
Kreditinstitute, Steuerberater
oder Fachverbände. Um
Anspruch auf Gründungszuschuss
zu haben, muss die Selbstständigkeit
als Haupterwerb ausgeübt
werden. Gründungen als
Nebenerwerb sind nicht förderfähig.
Auch Bezieher von Arbeitslosgeld
II (sogenannte Hartz IV-Empfänger)
haben keinen Anspruch auf
Gründungszuschuss. Wollen
sie sich selbstständig
machen, können sie Einstiegsgeld
bei der Agentur für Arbeit
beantragen. Der Anspruch auf
Förderung entfällt
auch dann, wenn der Antragsteller
das 65. Lebensjahr vollendet
hat. Ein weiteres Ausschlusskriterium:
Liegen zwischen der Beendigung
einer vorangegangenen, geförderten
Selbstständigkeit und
einer neu aufgenommenen Selbstständigkeit
weniger als 24 Monate, besteht
ebenfalls kein Anspruch auf
Gründungszuschuss.
Wie
viel und wie lange wird gezahlt?
Der Gründungszuschuss
besteht aus zwei unterschiedlichen
Phasen. Insgesamt wird er
über einen Zeitraum von
bis zu 15 Monaten gewährt.
Die erste Phase beträgt
neun Monate. In ihr wird der
Gründungszuschuss in
Höhe des zuletzt bezogenen
Arbeitslosengeldes ausbezahlt.
Zusätzlich erhält
der Existenzgründer einen
Zuschuss von 300 Euro monatlich,
der ihm die freiwillige soziale
Absicherung – wie beispielsweise
Krankenversicherung oder Rentenversicherung
- ermöglichen soll.
Die zweite Phase schließt
sich direkt an die erste Phase
an und umfasst einen Förderzeitraum
von weiteren sechs Monaten.
Über diese Dauer können
weiterhin 300 Euro monatlich
bezogen werden, um die soziale
Absicherung zu gewährleisten.
Voraussetzung jedoch ist,
dass der Existenzgründer
eine intensive Geschäftstätigkeit
und hauptberufliche, unternehmerische
Aktivitäten nachweisen
kann.
Wann
und wo muss der Antrag gestellt
werden?
Der Antrag auf Gründungszuschuss
muss auf jeden Fall vor Aufnahme
der Selbstständigkeit
gestellt werden. Er ist bei
der für den jeweiligen
Wohnort zuständigen Agentur
für Arbeit einzureichen.
Dort sind auch die entsprechenden
Antragsformulare erhältlich.
Mit dem ausgefüllten
Antrag müssen außerdem
eine Tragfähigkeitsbescheinigung
einer fachkundigen Stelle,
eine Kurzbeschreibung des
Existenzgründungsvorhabens,
ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
mit eingereicht werden. Auch
ein Lebenslauf und der Nachweis
der persönlichen und
fachlichen Eignung sind erforderlich.
Infotipp:
Um weitere Informationen zum
Thema: Gründungszuschuss
zu erhalten, können wir
folgende Bücher empfehlen:

Gruendungszuschuss
und Einstiegsgeld
|
von
Andreas Lutz
Bereits
seit 2006 gibt es eine
neue Gründerförderung.
Der Gründungszuschuss
ersetzt Ich-AG und Überbrückungsgeld
und wird damit zum wichtigsten
Förderinstrument
für Existenzgründer
in Deutschland. Dr.
Andreas Lutz bietet
in seinem Nachfolgerwerk
von ICH-AG und Überbrückungsgeld
einen umfassenden und
praxisorientierten Einblick
in das Förderungsinstrument.
Broschiert:
216 Seiten
Preis:
€ 14,90 

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Die neue Förderung
der Arbeitsagentur - Gründungszuschuss
|
von
Hans Kloth, Martin Holthaus,
Gerhard Zillmann
Wer
sich aus der Arbeitslosigkeit
heraus selbständig
machen will, kann und
sollte die Förderung
der Arbeitsagentur in
Anspruch nehmen. Seit
2006 gibt es zahlreiche
Änderungen und
neue Vorschriften. Sich
selbständig machen
ist nicht einfach, viele
Dinge wie zum Beispiel
die Form des Unternehmens,
steuerrechtliche Aspekte,
der Geschäfts-
oder Businessplan, Haftungs-
und nicht zuletzt Markt-
und Kalkulationsfragen
müssen im Vorfeld
geklärt werden.
Dieser verständlich
geschriebener Ratgeber
versteht sich als Bedienungsanleitung,
die durch alle wesentlichen
Fragestellungen führt.
Die Autoren sind ausgewiesene
Experten für Existenzgründungs-angelegenheiten.
Die -Gebrauchsanweisung-
enthält auch eine
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sowie die richtige Strategie,
eine überzeugende
Wirkung zu erzielen.
Als Form des Werkes
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Nur wer die Bedienungsanleitung
richtig anwendet, wird
mit der neuen Errungenschaft
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Broschiert:
200 Seiten
Preis:
€ 29,99

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Businessplan. Für
Gründungszuschuss-,
Einstiegsgeld- und andere
Existenzgründer
|
von
Andreas Lutz
Der
Businessplan, zentraler
Bestandteil im Rahmen
jeder Gründungsfinanzierung,
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Ich-AG-Gründer
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Andreas Lutz, der Experte
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Schritt für Schritt
zeigt Lutz in seinem
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muss und wie Gründer
ihren Businessplan wirksam
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und damit ihre Erfolgschancen
massiv steigern. Mit
zahlreichen Beispielen
aus der Gründer-Realität,
mit konkreten Eckwerten
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Kosten- und Umsatzplanung
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und führt auf direktem
Weg zu einem realistischen
Businessplan
Broschiert:
224 Seiten
Preis:
€ 14,90

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