Sein
eigener Chef sein, die
eigenen Ideen verwirklichen
und sich den Wunsch von
der Selbstständigkeit
erfüllen – das
ist der Traum vieler. In
Zeiten hoher Arbeitslosigkeit
und ständig neuer
Schreckensmeldungen über
Massenentlassungen und
Werksschließungen
ist der Schritt in die
Selbstständigkeit
häufig auch gleichzeitig
der Schritt aus der Arbeitslosigkeit.
Der vom Staat gezahlte
Gründungszuschuss
erleichtert den Start,
unterstützt die Existenzgründung
und verringert besonders
in den ersten Monaten auch
die finanziellen Sorgen.
Der
Gründungszuschuss – Was
ist das?
Zum
1. August 2006 wurden die
bis dahin gültigen
Förderungen in Form
von Existenzgründungszuschuss
(Ich-AG) und Überbrückungsgeld
durch ein einheitliches
Förderinstrument ersetzt – den
Gründungszuschuss.
Er soll die Aufnahme einer
selbstständigen, hauptberuflichen
Tätigkeit erleichtern
und gleichzeitig zur Finanzierung
des Lebensunterhaltes und
zur sozialen Absicherung
dienen.
Wer
hat Anspruch auf Förderung?
Der
Gründungszuschuss
wird nur unter bestimmten
Bedingungen bewilligt.
Grundvoraussetzung ist,
dass der Antragsteller
arbeitslos ist. Ein direkter Übergang
von einer Beschäftigung
in eine geförderte
Selbstständigkeit
ist deshalb nicht möglich.
Der Antragsteller muss
nach Sozialgesetzbuch III
Anspruch auf Arbeitslosengeld
haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
beschäftigt sein.
Bei Aufnahme der Selbstständigkeit
müssen außerdem
noch mindestens 90 Tage
Restanspruch auf Arbeitslosengeld
bestehen. Zusätzlich
muss ein Nachweis über
die persönliche Eignung
sowie die erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten
erbracht werden. Dies kann
in Form von unternehmerischen
und fachlichen Qualifikationsnachweisen
sowie Berufserfahrung oder
Maßnahmen zur Vorbereitung
der Existenzgründung
erfolgen. Des Weiteren
ist eine Stellungnahme
einer fachkundigen Stelle
erforderlich, die die Tragfähigkeit
der Existenzgründung
bescheinigt. Diese Stellungnahmen
erteilen unter anderem
Industrie- und Handelskammern,
Handwerkskammern, Kreditinstitute,
Steuerberater oder Fachverbände.
Um Anspruch auf Gründungszuschuss
zu haben, muss die Selbstständigkeit
als Haupterwerb ausgeübt
werden. Gründungen
als Nebenerwerb sind nicht
förderfähig.
Auch Bezieher von Arbeitslosgeld
II (sogenannte Hartz IV-Empfänger)
haben keinen Anspruch auf
Gründungszuschuss.
Wollen sie sich selbstständig
machen, können sie
Einstiegsgeld bei der Agentur
für Arbeit beantragen.
Der Anspruch auf Förderung
entfällt auch dann,
wenn der Antragsteller
das 65. Lebensjahr vollendet
hat. Ein weiteres Ausschlusskriterium:
Liegen zwischen der Beendigung
einer vorangegangenen,
geförderten Selbstständigkeit
und einer neu aufgenommenen
Selbstständigkeit
weniger als 24 Monate,
besteht ebenfalls kein
Anspruch auf Gründungszuschuss.
Wie
viel und wie lange wird
gezahlt?
Der
Gründungszuschuss
besteht aus zwei unterschiedlichen
Phasen. Insgesamt wird
er über einen Zeitraum
von bis zu 15 Monaten gewährt.
Die erste Phase beträgt neun Monate. In ihr wird der Gründungszuschuss
in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes ausbezahlt. Zusätzlich
erhält der Existenzgründer einen Zuschuss von 300 Euro monatlich,
der ihm die freiwillige soziale Absicherung – wie beispielsweise Krankenversicherung
oder Rentenversicherung - ermöglichen soll.
Die zweite Phase schließt sich direkt an die erste Phase an und umfasst
einen Förderzeitraum von weiteren sechs Monaten. Über diese Dauer
können weiterhin 300 Euro monatlich bezogen werden, um die soziale Absicherung
zu gewährleisten. Voraussetzung jedoch ist, dass der Existenzgründer
eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche, unternehmerische
Aktivitäten nachweisen kann.
Wann
und wo muss der Antrag
gestellt werden?
Der
Antrag auf Gründungszuschuss
muss auf jeden Fall vor
Aufnahme der Selbstständigkeit
gestellt werden. Er ist
bei der für den jeweiligen
Wohnort zuständigen
Agentur für Arbeit
einzureichen. Dort sind
auch die entsprechenden
Antragsformulare erhältlich.
Mit dem ausgefüllten
Antrag müssen außerdem
eine Tragfähigkeitsbescheinigung
einer fachkundigen Stelle,
eine Kurzbeschreibung des
Existenzgründungsvorhabens,
ein Kapitalbedarfs- und
Finanzierungsplan sowie
eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
mit eingereicht werden.
Auch ein Lebenslauf und
der Nachweis der persönlichen
und fachlichen Eignung
sind erforderlich.
Infotipp: Um
weitere Informationen zum
Thema: Gründungszuschuss zu erhalten, können
wir folgende Bücher
empfehlen:

Gruendungszuschuss
und Einstiegsgeld
|
von
Andreas Lutz
Bereits
seit
2006 gibt es eine
neue
Gründerförderung.
Der Gründungszuschuss
ersetzt Ich-AG
und Überbrückungsgeld
und wird damit
zum wichtigsten
Förderinstrument
für Existenzgründer
in Deutschland.
Dr. Andreas Lutz
bietet in seinem
Nachfolgerwerk
von ICH-AG und Überbrückungsgeld
einen umfassenden
und praxisorientierten
Einblick in das
Förderungsinstrument.
Broschiert:
216 Seiten
Preis: € 14,90 

|

Die neue Förderung der Arbeitsagentur - Gründungszuschuss
|
von
Hans Kloth, Martin
Holthaus, Gerhard
Zillmann
Wer
sich aus der Arbeitslosigkeit
heraus selbständig
machen will, kann
und sollte die
Förderung
der Arbeitsagentur
in Anspruch nehmen.
Seit 2006
gibt es zahlreiche Änderungen
und neue Vorschriften.
Sich selbständig
machen ist nicht
einfach, viele
Dinge wie zum Beispiel
die Form des Unternehmens,
steuerrechtliche
Aspekte, der Geschäfts-
oder Businessplan,
Haftungs- und nicht
zuletzt Markt-
und Kalkulationsfragen
müssen im
Vorfeld geklärt
werden. Dieser
verständlich
geschriebener Ratgeber
versteht sich als
Bedienungsanleitung,
die durch alle
wesentlichen Fragestellungen
führt. Die
Autoren sind ausgewiesene
Experten für
Existenzgründungs-angelegenheiten.
Die -Gebrauchsanweisung-
enthält auch
eine Vorlage zur
Erstellung des
erforderlichen
Geschäftsplans
sowie die richtige
Strategie, eine überzeugende
Wirkung zu erzielen.
Als Form des Werkes
ist bewusst der
Stil einer Bedienungsanleitung
gewählt worden.
Nur wer die Bedienungsanleitung
richtig anwendet,
wird mit der neuen
Errungenschaft
Freude haben.
Broschiert:
200 Seiten
Preis: € 29,99

|

Businessplan. Für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere
Existenzgründer
|
von
Andreas Lutz
Der
Businessplan, zentraler
Bestandteil im Rahmen
jeder Gründungsfinanzierung,
ist jetzt auch für
Ich-AG-Gründer
Pflicht. Höchste
Zeit für einen
praxisnahen Ratgeber
- und wer wäre
ein besserer Autor
als Andreas Lutz,
der Experte für
Ich-AG und Überbrückungsgeld?
Schritt für Schritt zeigt Lutz in seinem Buch, welche Punkte ein Geschäftsplan
unbedingt enthalten muss und wie Gründer ihren Businessplan wirksam
auf die Probe stellen und damit ihre Erfolgschancen massiv steigern. Mit
zahlreichen Beispielen aus der Gründer-Realität, mit konkreten
Eckwerten und Faustregeln für Kosten- und Umsatzplanung macht Andreas
Lutz Mut und führt auf direktem Weg zu einem realistischen Businessplan
Broschiert:
224 Seiten
Preis: € 14,90

|
| |
|