Sind Sie von Arbeitslosigkeit
bedroht oder betroffen? Dann
wissen Sie sicherlich, wie schwer
es ist, nicht zu verzweifeln.
Aufgeben und den Kopf in den
Sand zu stecken, wäre der
falsche Weg. Besser ist es,
sich nach Möglichkeiten
umzusehen, auf dem Arbeitsmarkt
wieder Fuß zu fassen.
Unterstützung gibt es hierbei
vom Staat mit dem Aktivierungs-
und Vermittlungsgutschein (AVGS).
Durch
Arbeitslosigkeit droht Armut
Vor
kurzem erreichte eine erschütternde
Nachricht die deutschen Medien:
Das Armutsrisiko bei Arbeitslosigkeit
ist in Deutschland EU-weit
am höchsten. Hier liegt
das Armutsrisiko 2016 bei
70,8 Prozent; in der gesamten
EU betrug das Armutsrisiko
für Arbeitslose 48,7
Prozent. Es wird also höchste
Zeit, die drohende Armut von
sich abzuwenden. AVGS
sind eine gute Hilfestellung,
wenn es um die berufliche
Eingliederung geht.
Was
ist der AVGS?
Beim
AVGS handelt es sich um einen
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein,
der von der Agentur für
Arbeit ausgestellt wird. Mit
ihm werden Weiterbildungsmaßnahmen
gefordert, deren Zeitraum
ca. acht Wochen umfasst. Ziel
des AVGS ist, dass Arbeits-
und Ausbildungssuchende bei
der beruflichen Eingliederung
unterstützt werden. Sie
können an zertifizierten
Weiterbildungskursen teilnehmen
und so ihre Chancen erhöhen,
die Arbeitslosigkeit von sich
abzuwenden.
Wer
bekommt einen AVGS?
Wie
jedes Weiterbildungsförderprogramm,
richtet sich auch der AVGS
nur an eine bestimmte Personengruppe.
Prinzipiell kann jeder Jobsuchende
einen AVGS erhalten. Zum antragsfähigen
Personenkreis gehören
Bezieher von Arbeitslosengeld
I und Arbeitslosengeld II
und seit neuestem auch Arbeitssuchende
ohne Leistungsbezug.
Wer
einen AVGS erhalten möchte,
muss zunächst ein Beratungsgespräch
mit seinem zuständigen
Betreuer bei der Agentur für
Arbeit suchen. In diesem wird
dann geklärt, inwieweit
die Voraussetzungen für
die Förderung erfüllt
werden. Außerdem kann
gemeinsam erörtert werden,
ob die angestrebte Weiterbildung
sinnvoll ist. Letztendlich
liegt es im Ermessen des Beraters,
ob der Antrag bewilligt wird
oder nicht.
Welche
Möglichkeiten bietet
der AVGS?
Wurde
der Antrag auf einen AVGS
bewilligt, sollten Sie darauf
achten, dass dieser nur eine
begrenzte Gültigkeit
hat. Er muss in der Regel
innerhalb von drei Monaten
eingelöst werden. Sollte
sich während dieses Zeitraumes
eine der Voraussetzungen ändern,
welche zur Bewilligung des
AVGS geführt hat, verliert
der AVGS seine Gültigkeit.
Dies ist zum Beispiel in folgenden
Fällen gegeben:
Die
Arbeitssuche wird beendet.
Der Antragsteller nimmt ein
sozialversicherungspflichtiges
Verhältnis auf.
Die Arbeitslosigkeit endet,
etwa durch Mutterschutz.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld
erlischt.
Der Antragsteller nimmt eine
selbständige Tätigkeit
auf.
Die Agentur für Arbeit
übernimmt die Vermittlungsbetreuung.
Den
AVGS gibt es in drei verschiedenen
Versionen. Je nachdem, um
welche es sich handelt, werden
unterschiedliche Weiterbildungen
gefördert, wie etwa ein
Bewerbungscoaching, das die
größten Fehler
bei der Bewerbung aufdeckt.
Der
AVGS-MPAV unterstützt
die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis durch
eine private Arbeitsvermittlung.
Alle hierbei anfallenden Kosten
werden durch den AVGS abgedeckt.
Um
ein professionelles Coaching
oder ein Profiling in Anspruch
nehmen zu können, ist
der AVGS-MAT erforderlich.
Infrage kommen hier verschiedene
Umschulungen und Fortbildungen.
Mit
dem AVGS-MAG kann der Antragsteller
an einer betrieblichen Trainingsmaßnahme
teilnehmen. Diese darf sechs
bis acht Wochen dauern.
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