Was bedeutet Hospitation?

Das Wort Hospitation kommt vom lateinischen Wort hospitari, was so viel bedeutet wie zu Gast sein.

Eine Hospitation ist der Besuch eines Unternehmens oder Betriebes für Sie als Bewerber bzw. generell für einen Außenstehenden. Sie lernen das Unternehmen, bei dem Sie sich beworben haben, als Gast kennen. Sie laufen für eine bestimmte Zeit mit, erhalten Einblicke in Unternehmens- und Arbeitsabläufe, lernen Ihren Arbeitsplatz und die Räumlichkeiten kennen und treffen mit Kollegen und Vorgesetzten zusammen.

Sie können sich so ein umfassendes Bild von Ihrem möglichen neuen Arbeitsplatz und Ihren Aufgaben machen. So können Sie frühzeitig herausfinden, ob Ihnen das Unternehmen gefällt und Sie sich vorstellen könnten, hier zu arbeiten. Andererseits hat das Unternehmen die Möglichkeit, Sie besser kennenzulernen und einzuschätzen, ob Sie den Anforderungen an die Stelle gewachsen sind.

Ist Hospitation Probearbeiten?

Umgangssprachlich wird eine Hospitation auch Probearbeiten genannt. Das ist rechtlich gesehen nicht ganz richtig, wenn auch die Grenzen zwischen einer Hospitation und einem echten Probearbeiten oft verwischen.

Während es sich bei der Hospitation um ein so genanntes Einfühlungsverhältnis handelt, sind Sie beim Probearbeiten anderen Mitarbeitern gleichgestellt und nicht nur Gast und Beobachter.

Orientieren können Sie sich an folgenden Punkten:

  • vereinbarte Arbeitszeit: wenige Stunden oder übliche Arbeits- und Pausenzeiten?
  • Gesamtdauer: über einen kurzen Zeitraum (wenige Stunden) oder über mehrere Tage bis Wochen?
  • Aufgaben: Beobachten und eventuelle Übernahme von Teilaufgaben oder vollwertige Mitarbeit wie die Kollegen?

Hospitation

Bei einer Hospitation sollen Sie als Hospitant, also als Gast, die Arbeitsabläufe nur als Beobachter begleiten. Für gewöhnlich unterzeichnen Sie vor Beginn eine Verschwiegenheitserklärung, da Sie zwangsläufig auch Firmeninterna mitbekommen.

Sie dürfen und sollen ruhig Fragen stellen. So merkt Ihr potenzieller Arbeitgeber schnell, ob Sie sich in dem Fachgebiet auskennen, die Arbeitsschritte nachvollziehen können und eigene Gedankengänge anstreben.

Es ist auch möglich, dass Sie einzelne Teilaufgaben selbständig lösen. Oft werden Ihnen auch gezielte Fragen gestellt, um Ihr Fachwissen zu prüfen oder Ihre Meinung zu erfahren. Auch ein Unternehmen kann von neuen Mitarbeitern profitieren, bringen sie doch neues Wissen mit ein, wodurch sich ggf. effizientere Abläufe und Prozesse entwickeln lassen.

Seien Sie offen und interessiert. Stellen Sie Fragen zu den Arbeitsprozessen, allgemeinen Abläufen und Vorgängen. Schauen Sie sich auch die Räumlichkeiten an.

  • eine chaotische Ablage?
  • unordentliche Räumlichkeiten?
  • genervte Kollegen?
  • eine unaufgeräumte Küche?
  • unsaubere Sanitäranlagen?

So etwas kann wirklich jedem den schönsten Job vermiesen. Nutzen Sie deshalb diese Chance, um sich umfassend über Ihren neuen Arbeitsplatz zu informieren und sich gegenseitig kennenzulernen. Es ist gut möglich, dass Sie hier die nächsten Jahre verbringen werden.

Probearbeiten

Ein Probearbeiten, also ein Arbeiten auf Probe, wird üblicherweise einem zu erwartenden Arbeitsvertrag vorangestellt. Es ist also im Grunde bereits ein konkretes Arbeitsverhältnis, über das Vereinbarungen hinsichtlich Aufgaben, Arbeitszeit, Dauer des Probearbeitens und Vergütung getroffen werden.

Sie erledigen nach Weisungen des Arbeitgebers bei vollständiger Mitarbeit wertschöpfende betrieblichen Aufgaben, die für diese Stelle nötig sind. Hinsichtlich der Arbeits- und Pausenzeiten sind Sie den anderen Mitarbeitern gleichgestellt. Auch eventuelle Dienstpläne sind mit einzubeziehen.

Wird eine Hospitation bezahlt?

Bei einer Hospitation handelt es sich grundsätzlich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Einfühlungsverhältnis. Es muss also keine Vergütung bezahlt werden, auch wenn Sie eine nützliche und verwertbare Tätigkeit verrichten.

Der Arbeitgeber muss Ihnen im Vorfeld mitteilen, dass er nichts bezahlt. Ohne eine klare Vereinbarung oder Mitteilung darüber könnten Sie eine Entschädigung verlangen.

Auch eine Aussage zu Ihren Spesen muss getroffen werden. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Hospitation entstehen? Z.B. Ihre Fahrt- oder Verpflegungskosten?

Sie sollen Ihren neuen Arbeitsplatz kennenlernen und arbeiten vielleicht auch selbst probeweise mit. Dabei sollen Sie jedoch keine kompletten Aufgaben eines vollwertigen Mitarbeiters übernehmen, die normalerweise entlohnt werden. Sie dürfen lediglich Teilaufgaben ausführen. Arbeiten Sie wertschöpfend mit, handelt es sich um ein Probearbeiten.

Sie können mit dem Arbeitgeber eine Vergütung vereinbaren, gerade wenn die Hospitation über ein oder mehrere Tage gehen soll. Diese wird dann allerdings nicht als Gehalt oder Lohn für die Arbeit gezahlt, sondern nur als Aufwandsentschädigung.

Wie lange dauert eine Hospitation?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie lange eine Hospitation dauert. Es kann sich um einen oder mehrere Tage handeln bis hin zu einer Woche. Die Grenze zum Probearbeiten ist bei längerer Hospitationsdauer jedoch nicht klar zu erkennen.
Sie sind anderen Mitarbeitern bei einer Hospitation nicht gleichgestellt. Das bedeutet, Sie müssen sich nicht an vorgegebene Arbeits- oder Pausenzeiten halten. Um betriebliche Abläufe nicht zu stören, bietet es sich jedoch an, im Vorfeld klare Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen, wie lange und zu welcher Tageszeit Sie zur Hospitation vorbeikommen sollen.

Wird man für eine Hospitation freigestellt?

Haben Sie einen befristeten Arbeitsvertrag, haben Sie ein Recht darauf, dass Ihr aktueller Arbeitgeber Sie für Bewerbungsgespräche oder auch eine Hospitation freistellt. Ebenso, wenn Ihr Arbeitgeber Sie gekündigt hat. Er muss Ihnen laut § 629 BGB „… eine angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.“

Beachten Sie, dass Sie eine Freistellung bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber beantragen müssen. Sie dürfen nicht einfach der Arbeit fernbleiben.

Anders verhält es sich, wenn Sie in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Sie dürfen während der Arbeitszeit, die Ihnen von Ihrem aktuellen Arbeitgeber vergütet wird, nicht einfach in einem anderen Unternehmen arbeiten oder hospitieren. Das kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Muss das Arbeitsamt / Jobcenter von der Hospitation wissen?

Ziel des Arbeitsamtes und auch des Jobcenters ist es, Sie in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Deshalb werden Sie keine Probleme bekommen, wenn Sie zu einer Hospitation in ein Unternehmen eingeladen werden, welches Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten prüfen möchte.

Da Sie während der Zeit der Hospitation durch die für Sie zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sozialversichert sind, müssen Sie diese vor Antritt jedoch beantragen und genehmigen lassen.

Achtung! Erhalten Sie von dem Unternehmen eine Aufwandsentschädigung oder Vergütung, müssen Sie diese dem Arbeitsamt melden. Die Höhe der Vergütung ist meldepflichtig und hat möglicherweise Auswirkungen auf die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I bzw. II. Ihr Berater kann Ihnen hierzu Auskunft geben.

Vorteile einer Hospitation

Die Vorteile einer Hospitation für Sie sind nicht zu unterschätzen.

  • Umfassender Einblick in Abläufe und Prozesse eines Unternehmens
  • Kennenlernen des Arbeitsplatzes und der Räumlichkeiten
  • Zusammentreffen mit unmittelbaren Vorgesetzten und Kollegen
  • Kennenlernen der Hierarchien und internen Strukturen
  • Pausenkultur (gemeinsam, bewegte Pausen, Pausenräume)
  • gezielte Fragen und Gespräche mit Kollegen
  • Kommunikation im Team
  • Arbeitsatmosphäre und Stimmung am Arbeitsplatz und im Unternehmen
  • Termin- und Zeitdruck
  • Umgangston im Team
  • Arbeitsumfang und -bewältigung

Tipp: Sprechen Sie mit den Kollegen und erfahren Sie, wie die Stimmung hinter den Kulissen ist.

Nachteile einer Hospitation

Bevor Sie einer Hospitation zustimmen, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten und ggf. abklären.

  • Urlaub nehmen für die Hospitation ist nicht erlaubt, denn dieser ist zur Erholung da.
  • Aktueller Arbeitgeber: Er darf nichts von der Hospitation wissen? Verheimlichen Sie es, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.
  • Ausnutzung durch den potenziellen Arbeitgeber: Als Hospitant sind Sie nur ein beobachtender Gast. Sie dürfen zwar Teilaufgaben übernehmen, jedoch nicht wertschöpfend arbeiten.
  • Versicherungsschutz: Sie sind während einer Hospitation nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, da kein Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen besteht.
  • Arbeitsamt/ Jobcenter: Sie müssen Arbeitsamt bzw. Jobcenter vorher informieren.

Tipps für die Hospitation

Bedenken Sie, dass Sie nur ein beobachtender Gast sind, der mitläuft. Sie sollen nicht werten oder bewerten. Hinterlassen Sie dabei einen freundlichen, sympathischen Eindruck. Man soll den Eindruck gewinnen, dass man sehr gerne mit Ihnen zusammenarbeiten würde.

  • Kommen Sie ausgeschlafen und pünktlich.
  • Seien Sie freundlich und interessiert.
  • Zeigen Sie Motivation und Engagement.
  • Bleiben Sie aufmerksam und bescheiden.
  • Üben Sie keine Kritik. Gehen Sie respektvoll mit Kollegen um.
  • Machen Sie nicht sofort Verbesserungsvorschläge. Diese können Sie mit dem Arbeitgeber im Nachhinein unter vier Augen ansprechen.
  • Stellen Sie Fragen zum Unternehmen, zu Produkten oder Dienstleistungen, Märkten und Wettbewerbern. Bereiten Sie sich entsprechend vor und holen Sie wichtige Informationen ein. Recherchieren Sie auch im Internet.
  • Auch Ihre Kleidung spielt eine wichtige Rolle. Sie sollte sauber und ordentlich sein. Passen Sie sich dem Stil des Unternehmens an. Fragen Sie ggf. nach, ob bestimmte Arbeitskleidung gewünscht ist.
  • Achten Sie auf Ihr äußeres Erscheinungsbild. Ein gepflegtes Äußeres hinterlässt immer einen positiven Eindruck.
  • Wenn Sie merken, dass dieser Job wirklich nichts für Sie ist, können Sie die Hospitation jederzeit beenden.

Wie geht es nach einer Hospitation weiter?

Für gewöhnlich wird Ihnen direkt nach der Hospitation mitgeteilt, bis wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können. Selten erhält man direkt danach eine Zu- oder Absage, sofern nicht außergewöhnlich auffallende Dinge vorgefallen sind. Sowohl positive, als auch negative.

Verstreicht diese Frist, ohne dass sich das Unternehmen meldet, können Sie sich freundlich nach dem Stand der Dinge erkundigen. Am besten telefonisch, wobei aber auch eine Nachfrage per E-Mail nicht ungewöhnlich ist.

Tipp: Gehen Sie nicht unvorbereitet in die Hospitation. Legen Sie sich eine Checkliste mit den Fragen an, die Sie interessieren. In der Aufregung einer Hospitation vergessen Sie sonst möglicherweise wichtige Dinge, die Sie unbedingt erfragen wollten.